Richtlinie für die Leihung des „KlimaTicket Steiermark Übertragbar“
Stand: Juli 2024
Wer ist berechtigt, sich das Ticket zu leihen?
Die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal hat 3 Stück vom „KlimaTicket Steiermark Übertragbar“ (kurz „Ticket“)
gekauft und stellt
- jeweils 1 Ticket je natürliche Person
- mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal
- ab dem vollendeten 14.Lebensjahr
- gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises
als Leihgegenstand kostenlos ohne Gewähr zur Verfügung.
Wieviele Leihtage kann das Ticket geliehen werden und wie erfolgt die Leihe des Tickets?
Als Leihtage sind 1, 2 oder 3 ganze Kalendertage möglich.
- Abholung des Tickets: Frühestens 1 Werktag zu den offiziellen Öffnungszeiten des Gemeindeamtes vor dem/den Leihtag(en)
- Rückgabe des Tickets: Spätestens auf den Leihtag(en) nächstfolgenden Werktag zu den offiziellen Öffnungszeiten des Gemeindeamtes
Die Leihe des Tickets erfolgt mit Leihvertrag in der Reihenfolge von Reservierungen für den Tag der Abholung unter Telefon: 03864 2222 - 0 oder · E-Mail: gde@st-marein-muerztal.gv.at
Wo und zu welchen offiziellen Öffnungszeiten ist das Ticket abzuholen und zu retournieren?
- Wo: Gemeindeamt der Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal, Bürgerbüro, Hauptplatz 1, 8641 St. Marein/Mürztal
- Offizielle Öffnungszeiten an folgenden Werktagen: Montag: 8:00 – 12:30 Uhr, Dienstag – Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 14:00 -17:00 Uhr
- *Aushang am Gemeindeamt ist zu beachten: Ausgenommen sind Werktage, an denen das Gemeindeamt geschlossen ist (z.B. Josefitag, Karfreitag).
Stornierung eines reservierten Tickets, Nichtabholung eines reservierten Tickets, verspätete Rückgabe, gänzliche Unterlassung der Rückgabe, Verlust:
- Die Stornierung eines bereits reservierten Tickets hat spätestens einen Kalendertag vor dem Tag der vereinbarten Abholung zu erfolgen, widrigenfalls eine Pönale von EUR 10,00 fällig und zahlbar ist.
- Bei Nichtabholung eines reservierten Tickets am Tag der vereinbarten Abholung ist eine Pönale von EUR 20,00 fällig und zahlbar. Das Ticket kann durch die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal anderweitig geliehen werden.
- Bei verspäteter Rückgabe des Tickets (=nach dem Tag der vereinbarten Rückgabe) wird eine Pönale von EUR 10,00 für jeden nächstfolgenden, angefangenen Kalendertag der Verspätung fällig und zahlbar.
- Beträgt die verspätete Rückgabe des Tickets mehr als 5 Kalendertage, gilt die gänzliche Unterlassung der Rückgabe (aus welchem Grund auch immer). Der Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal ist der volle Preis des Tickets zu ersetzen.
- Bei Verlust des Tickets ist nachweislich eine polizeiliche Verlustmeldung zu erstatten und ist der Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal der aktuelle Preis des Tickets zum Verlustzeitpunkt (Preis lt. Angabe auf Website der Verkehrsverbund Steiermark GmbH) zur Gänze zu ersetzen.