Heizkostenzuschuss 2026/2027

Veröffentlichungsdatum08.10.2026Lesedauer1 MinuteKategorienGemeindeamt
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Heizkostenzuschuss 2026/2027

Das Land Steiermark unterstützt auch heuer wieder einkommensschwächere Haushalte mit einem Heizkostenzuschuss von 340 Euro.
Anträge können von 01. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 im Gemeindeamt gestellt werden.

Einkommensgrenzen:

  • Einpersonenhaushalt: bis € 1.827,–
  • Ehepaare/Haushaltsgemeinschaften: bis € 2.741,–
  • zusätzlich pro Kind mit Familienbeihilfe: € 548,–

Voraussetzungen:

  • Nachweis der Heizkosten bei der Antragstellung
  • Hauptwohnsitz seit mindestens fünf Jahren in der Steiermark
  • Hauptwohnsitz an der aktuellen Adresse seit 24. September 2026 (auch für alle im Haushalt lebenden Personen)

Nicht antragsberechtigt sind u. a. Drittstaatsangehörige, Bewohner von Heimen sowie Personen, die Wohnunterstützung in der Heizsaison erhalten.

Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie im Bürgerbüro oder unter der Nummer 03864/22 22-0.

Rechenbeispiel:

Das Einkommen mal 14 dividiert durch 12 (€ 1.000  x 14       12 = 1.166,67 monatl. Einkommen)