Der Heizkostenzuschuss....

Veröffentlichungsdatum04.02.2026Lesedauer1 MinuteKategorienGemeindeamt
heizkosten

Heizkostenzuschuss 2025/2026

Das Land Steiermark unterstützt auch heuer wieder einkommensschwächere Haushalte mit einem Heizkostenzuschuss von 340 Euro.
Anträge können von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 im Gemeindeamt gestellt werden.

Einkommensgrenzen:

  • Einpersonenhaushalt: bis € 1.661,–
  • Ehepaare/Haushaltsgemeinschaften: bis € 2.492,–
  • zusätzlich pro Kind mit Familienbeihilfe: € 498,–

Voraussetzungen:

  • Nachweis der Heizkosten bei der Antragstellung
  • Hauptwohnsitz seit mindestens fünf Jahren in der Steiermark
  • Hauptwohnsitz an der aktuellen Adresse seit 1. September 2025 (auch für alle im Haushalt lebenden Personen)

Nicht antragsberechtigt sind u. a. Drittstaatsangehörige, Bewohner von Heimen sowie Personen, die Wohnunterstützung in der Heizsaison erhalten.

Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie im Bürgerbüro oder unter der Nummer 03864/22 22-0.



Rechenbeispiel:

Das Einkommen mal 14 dividiert durch 12 (Beispiel: € 1.000  x 14 durch 12 = 1.166,67 monatl. Einkommen)